Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienunterkunft "Haus Hingerkrusen"
Vermieter: GbR Haus Hingerkrusen c/o Wolfgang Lennertz, Dortmund
§1 Anreise / Abreise
Die Anreise kann ab 16 Uhr erfolgen. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen.
Die Abreise muss bis spätestens 16 Uhr erfolgen. Eine nicht abgesprochene Überziehung der Abreisezeit von mehr als 3 Stunden hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Bei Übernachtungen mietfremder Personen (Besucher) sind dem Vermieter die Anzahl der Besucher und die Aufenthaltsdauer vor der Anreise anzugeben. Die Mietkosten können sich eventuell erhöhen.
§2 Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 50,00 € ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
Nach der erfolgten Anzahlung wird sieben Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Der im Mietvertrag angegebene Gesamtbetrag enthält sämtliche Nebenkosten (Wasser, Energie, Endreinigung, Abfall).
§3 Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (Brief oder E-Mail) erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet:
- vom Tag des Zahlungseinganges der Anzahlung durch den Mieter bis 61 Tage vor Mietbeginn wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
- vom 60. Tag bis zum 7. Tag vor Mietbeginn sind 120 € pro gemieteter Übernachtung fällig.
- Vom 6. Tag bis zum Tag des Mietbeginns sind 100% des Gesamtpreises abzüglich der Reinigungspauschale fällig.
Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
§4 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Nach 22.00 Uhr ist Lärm auf dem gesamten Grundstück verboten und vorher ist ein rücksichtsvoller Umgang zur Nachbarschaft geboten. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort (bis 20 Uhr am Anreisetag) dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag hat der Mieter das Haus besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Sämtliche persönliche Gegenstände sind mitzunehmen, dies gilt insbesondere auch für mitgebrachte Lebensmittel. Hausmüll ist – sortiert (!) – in den dafür vorgesehenen Behältern neben dem Hauseingang zu entsorgen. Altglas ist mitzunehmen, Altglas-Container befinden sich in Rattlar, Usseln und Schwalefeld. Das gesamte Grundstück ist frei von Abfällen zu hinterlassen.
Eine Untervermietung des Objektes durch den Mieter bzw. Übernachtung(en) mietfremder Personen im Ferienhaus und / oder auf dem Grundstück ohne Wissen des Vermieters ist grundsätzlich nicht gestattet (siehe auch §1).
Zuwiderhandlungen führen zu sofortiger Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter und das Objekt ist unverzüglich zu verlassen.
Das Laden von E-Autos ist nur an der Wallbox vor dem Haus erlaubt. Dazu ist eine zugelassene RFID-Karte erforderlich.
§5 Haustiere
Haustiere sind im Haus Hingerkrusen verboten. Nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter sind ggf. Ausnahmen möglich. Bitte sprechen sie uns rechtzeitig an.
§6 Rauchen und offenes Feuer
Bitte nehmen sie Rücksicht auf Kinder und Nichtraucher. Im gesamten Haus gilt daher ein Rauchverbot. Offenes Feuer ist nur in der im Garten dafür aufgestellten Feuerschale erlaubt.
§7 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen. Die Löschung wird in einem angemessenen Zeitraum stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z. B. aus steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen. Ansonsten gelten unsere Datenschutzrichtlinien, wie sie auf der Homepage veröffentlicht sind.
§8 Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
§9 Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung sowie Umbauten vor.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien entspricht.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Stand: 01.01.2022