In Anbetracht der aktuell erneut stark ansteigenen Infektionszahlen hat die hessische Landesregierung die Beherbungsregeln wieder verschärft: Hessische Übernachtungsbetriebe dürfen keine Personen aufnehmen, die aus einem Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, wo in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus nach den Feststellungen des Robert Koch-Instituts höher als 50 je 100.000 Einwohner lag (so genannte 7-Tage-Inzidenz).

Daran müssen – und werden – auch wir uns halten.